Ausbildung

 

AUSBILDUNG FÜR HAUPTAMTLICHE FEUERWEHRANGEHÖRIGE

Ausbildung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Die Ausbildung von Brandoberinspektorenanwärtinnen und -anwärtern als auch sog. Aufsteigern aus dem mittleren feuerwehrtechnischen Dienst wird von Ausbildungsbehörden und Ausbildungsstellen durchgeführt.
 
Ausbildungsbehörden sind die Landesfeuerwehrschule und Gemeinden, die bei ihrer Gemeindefeuerwehr eine Einsatzabteilung mit Angehörigen der Berufsfeuerwehr eingerichtet haben. Die Stadt Offenburg ist darüberhinaus nach § 3 Abs. 3 APrOFw gD vom Innenministerium Baden-Württemberg als Ausbildungsbehörde für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zugelassen. Mit der Feuerwehr Offenburg beziehungsweise der städtischen Organisationseinheit Brand- und Zivilschutz erfüllen wir die personellen und organisatorischen Voraussetzungen, eine ordnungsgemäße Ausbildung durchzuführen. 
 
An den Ausbildungsstellen können einzelne Ausbildungsabschnitte, hier die berufspraktische Ausbildung, abgeleistet werden. Dies können sonstige Körperschaften oder Behörden, sowie Gemeinden sein, die als Ausbildungsstelle zugelassen und dem Ausbildungsziel dienlich sind. 
 
Als Ansprechpartner zu Anfragen bezüglich der Stadt Offenburg als Ausbildungsbehörde steht Markus Pehlke, stellv. Feuerwehrkommandant und stellv. Leiter der Organisationseinheit Brand- und Zivilschutz, unter 0781 91934-135 gerne zur Verfügung.
 
Die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten des feuerwehrtechnischen Dienstes ist in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den mittleren, gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst sowie weiteren Vorschriften geregelt. Diese sind in der jeweils gültigen Fassung auf der Homepage des Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg zusammengefasst.